Lizenzbedingungen
HTMLiar darf in der Shareware-Version beliebig weiter
verbreitet werden, sofern das Programm unverändert
und vollständig bleibt. Dazu gehört auch, dass alle
dazugehörigen Dateien ebenfalls mitgeliefert werden.
Die registrierte Vollversion darf nicht verbreitet werden.
Haftung und Gewährleistung
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich,
Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen
Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
Daher wird jegliche Haftung für die Fehlerfreiheit der Software
und eventueller dadurch entstandener Schäden ausgeschlossen,
sofern dies gesetzlich zulässig ist.
Ausschluss der Gewährleistung bei unregistrierter Shareware
Für diese Software wird keine Garantieleistung übernommen.
Der Anwender trägt selbst jedes Risiko.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Karlsruhe/Deutschland.